Allgemeine Information zu Leistungen in unserer Praxis

Der Haltungs- und Bewegungsapparat (medizinisches Feld des Facharztes für Orthopädie) ist eine der wichtigsten Verbindungen zu unserer Umwelt (es gibt mehrere Verbindungen, z.B. den Verdauungstrakt, das Hautsystem, den Atmungstrakt usw.). Durch die permanente Auseinandersetzung mit der Schwerkraft ist der Haltungs- und Bewegungsapparat besonders störanfällig. Leider rückt er nur dann in das Blickfeld der heute praktizierten Medizin, wenn Störungen bereits offenkundig sind (z.B. Arthrose eines Gelenkes, ein Bandscheibenvorfall). Der Arzt wird zum Reparaturdoktor degradiert. Sicherlich muss bei einer Störung eine Reparatur erfolgen und oft ist sie segensreich, z.B. das Ersetzen eines erheblich arthrotisch veränderten schmerzhaft en Gelenkes durch ein Kunstgelenk.

 

Prävention
Die bessere Alternative ist, vor Ausbildung einer Krankheit zu prüfen, ob eine Funktionsstörung besteht. Durch Normalisierung der Funktion könnte man die Entstehung einer Krankheit verhindern oder deren Entwicklung zeitlich weiter hinausschieben.


Leider ist es extrem schwierig diese Idee zu verwirklichen. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arzt wirtschaftlich und zweckmäßig zu diagnostizieren und behandeln. Was man darunter versteht entscheidet ein Bewertungsausschuss.
Es dauert oft viele Jahre, ehe neue Methoden (siehe Akupunktur) vom Bewertungsausschuss in der deutschen medizinischen Diagnostik und Therapie empfohlen werden.


Bietet Ihnen ein Arzt Leistungen an, die vom Bewertungsausschuss noch nicht berücksichtigt worden sind, setzt dies ein besonderes Vertrauen in die Kompetenz des Arztes voraus. Nach der Berufsordnung muss der Arzt solche Leistungen Ihnen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnen. Übrigens betrifft das auch alle Leistungen, die Sie wünschen, denn Wunschleistungen übernimmt Ihre Krankenkasse nicht. In unserer Praxis werden u. a. solche Leistungen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.